Hier ein Auszug unserer Satzung:
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
- Der Zweck des Vereines ist die Förderung von Einrichtungen der Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Bildung und der Jugendarbeit.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht:
- durch die solidarische Hilfe für arme und Kranke in aller Welt und die kurzfristige und langfristige Unterstützung caritativer Projekte und Einrichtungen.
- Durch die Kontaktvermittlung zwischen Helfenden und Bedürftigen, sowie das Angebot zur Koordination verschiedenster Aktivitäten.
- Durch die Durchführung von Veranstaltungen die dem Zweck der Spendensammlung für vorgenannte Projekte dienen.
- Die Unterstützung erfolgt unabhängig vom politischen Programm, weltanschaulicher Position und Nationalität.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Echte Kosten (Beispielsweise Benzin oder vorgelegte Gelder etc.) sind nicht erstattungsfähig.
- Verbot von Begünstigungen: Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein Fit4Charity e.V. unterliegt der Aufsicht des Finanzamtes Neunkirchen und wurde durch das Amtsgericht Ottweiler eingetragen und genehmigt.